Für Jugendämter & Fachdienste

Jugendhilfe, die im Alltag der Familie ankommt

Wir arbeiten im Auftrag von Jugendämtern – aufsuchend, systemisch und verbindlich dokumentiert. Damit Hilfe dort wirkt, wo sie gebraucht wird: zu Hause.

Beratungssituation im Rahmen der Jugendhilfe

Leistungen

Was wir für Jugendämter anbieten

Alle Leistungen erbringen Fachkräfte mit abgeschlossener systemischer Weiterbildung. Wir arbeiten nach DGSF-Standards und mit regelmäßiger Supervision.

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Therapeutische Arbeit direkt im Lebensumfeld der Familie – besonders geeignet bei akuten Krisen, komplexen Problemlagen oder wenn der Weg in eine Praxis zu hoch ist.

Systemische SPFH (sSPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe mit systemischem Kern: alltagspraktische Unterstützung und therapeutische Arbeit greifen ineinander und stabilisieren das ganze System.

Clearing & Diagnostik

Strukturierte Einschätzung der Familiensituation als Entscheidungsgrundlage für die Hilfeplanung – mit klarer Fragestellung und nachvollziehbarem Ergebnis.

Erziehungsberatung

Begleitung von Eltern bei Erziehungsfragen, Regelkonflikten, Schulproblemen und Belastungen im Alltag.

Begleiteter Umgang & Übergänge

Unterstützung in Trennungssituationen, damit Kinder tragfähige Beziehungen zu beiden Eltern behalten können.

Kooperation mit dem Jugendamt

Verbindliche Absprachen, termingerechte Berichte und Teilnahme an Hilfeplangesprächen.

Zusammenarbeit

Von der Anfrage bis zum Abschluss

Kurze Wege, klare Zuständigkeiten und eine Ansprechperson, die den Fall kennt.

Das Team von JUNA vor den Praxisräumen in Herten
  1. Fallanfrage

    Sie schildern uns Fallkonstellation, Auftrag und Dringlichkeit. Wir prüfen Kapazität und fachliche Passung.

    Rückmeldung in der Regel innerhalb von 3 Werktagen

  2. Erstkontakt mit der Familie

    Wir stellen uns vor, klären Rollen und Erwartungen – und ob eine Zusammenarbeit tragfähig ist.

    Innerhalb der ersten zwei Wochen

  3. Auftragsklärung im Dreieck

    Familie, Jugendamt und wir formulieren gemeinsam überprüfbare Ziele für die Hilfe.

    Hilfeplangespräch

  4. Durchführung

    Regelmäßige Termine im Lebensumfeld, ergänzt um Praxistermine, Netzwerkarbeit und Krisenkontakte.

    Wöchentlich bis vierzehntägig

  5. Berichtswesen

    Zwischen- und Abschlussberichte fristgerecht, nachvollziehbar und für die Familie transparent.

    Nach Vereinbarung

  6. Abschluss & Übergabe

    Wir sichern Ergebnisse, benennen offene Bedarfe und begleiten den Übergang in andere Hilfen.

    Zum Hilfeende

Für Familien

Sie sind selbst betroffen?

Hilfen zur Erziehung beantragen Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt, in der Regel über den Allgemeinen Sozialen Dienst. Dort wird der Bedarf geprüft und eine passende Hilfe vorgeschlagen – Sie dürfen dabei einen Wunsch äußern, welcher Träger sie erbringt.

Sie entscheiden mit

Im Hilfeplangespräch werden die Ziele gemeinsam festgelegt. Ihre Sicht gehört ausdrücklich dazu.

Keine Kosten

Bewilligte Hilfen zur Erziehung sind für Familien kostenfrei.

Transparenz

Was wir dem Jugendamt berichten, erfahren Sie immer auch selbst – ohne Überraschungen.

Häufige Fragen zur Jugendhilfe

Wer beauftragt die Hilfe?

Die Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII werden vom zuständigen Jugendamt bewilligt und beauftragt. Familien wenden sich in der Regel zuerst an ihren Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD); dieser prüft den Bedarf und schlägt eine geeignete Hilfeform vor.

Entstehen für Familien Kosten?

Nein. Bei bewilligten Hilfen zur Erziehung trägt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten. Für die Familie fallen keine Gebühren an.

Wo findet die Arbeit statt?

Aufsuchende Formate finden überwiegend bei den Familien zu Hause statt, ergänzend auch in unseren Praxisräumen in Herten oder an anderen vereinbarten Orten – etwa in der Schule.

Was gilt bei der Schweigepflicht?

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen einer beauftragten Hilfe berichten wir gegenüber dem Jugendamt in dem Umfang, der zuvor mit der Familie transparent besprochen wurde. Was berichtet wird, erfahren Familien immer auch selbst.

In welchen Kommunen arbeiten Sie?

Unser Schwerpunkt liegt in Herten und im Kreis Recklinghausen. Wir sind darüber hinaus in den angrenzenden Städten tätig – sprechen Sie uns gern auf Ihre Region an.

Sie haben einen Fall, der zu uns passen könnte?

Schildern Sie uns kurz die Konstellation – wir melden uns mit einer realistischen Einschätzung zu Kapazität und Startzeitpunkt.