Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Therapeutische Arbeit direkt im Lebensumfeld der Familie – besonders geeignet bei akuten Krisen, komplexen Problemlagen oder wenn der Weg in eine Praxis zu hoch ist.
Für Jugendämter & Fachdienste
Wir arbeiten im Auftrag von Jugendämtern – aufsuchend, systemisch und verbindlich dokumentiert. Damit Hilfe dort wirkt, wo sie gebraucht wird: zu Hause.
Leistungen
Alle Leistungen erbringen Fachkräfte mit abgeschlossener systemischer Weiterbildung. Wir arbeiten nach DGSF-Standards und mit regelmäßiger Supervision.
Therapeutische Arbeit direkt im Lebensumfeld der Familie – besonders geeignet bei akuten Krisen, komplexen Problemlagen oder wenn der Weg in eine Praxis zu hoch ist.
Sozialpädagogische Familienhilfe mit systemischem Kern: alltagspraktische Unterstützung und therapeutische Arbeit greifen ineinander und stabilisieren das ganze System.
Strukturierte Einschätzung der Familiensituation als Entscheidungsgrundlage für die Hilfeplanung – mit klarer Fragestellung und nachvollziehbarem Ergebnis.
Begleitung von Eltern bei Erziehungsfragen, Regelkonflikten, Schulproblemen und Belastungen im Alltag.
Unterstützung in Trennungssituationen, damit Kinder tragfähige Beziehungen zu beiden Eltern behalten können.
Verbindliche Absprachen, termingerechte Berichte und Teilnahme an Hilfeplangesprächen.
Zusammenarbeit
Kurze Wege, klare Zuständigkeiten und eine Ansprechperson, die den Fall kennt.
Sie schildern uns Fallkonstellation, Auftrag und Dringlichkeit. Wir prüfen Kapazität und fachliche Passung.
Wir stellen uns vor, klären Rollen und Erwartungen – und ob eine Zusammenarbeit tragfähig ist.
Familie, Jugendamt und wir formulieren gemeinsam überprüfbare Ziele für die Hilfe.
Regelmäßige Termine im Lebensumfeld, ergänzt um Praxistermine, Netzwerkarbeit und Krisenkontakte.
Zwischen- und Abschlussberichte fristgerecht, nachvollziehbar und für die Familie transparent.
Wir sichern Ergebnisse, benennen offene Bedarfe und begleiten den Übergang in andere Hilfen.
Für Familien
Hilfen zur Erziehung beantragen Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt, in der Regel über den Allgemeinen Sozialen Dienst. Dort wird der Bedarf geprüft und eine passende Hilfe vorgeschlagen – Sie dürfen dabei einen Wunsch äußern, welcher Träger sie erbringt.
Im Hilfeplangespräch werden die Ziele gemeinsam festgelegt. Ihre Sicht gehört ausdrücklich dazu.
Bewilligte Hilfen zur Erziehung sind für Familien kostenfrei.
Was wir dem Jugendamt berichten, erfahren Sie immer auch selbst – ohne Überraschungen.
Die Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII werden vom zuständigen Jugendamt bewilligt und beauftragt. Familien wenden sich in der Regel zuerst an ihren Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD); dieser prüft den Bedarf und schlägt eine geeignete Hilfeform vor.
Nein. Bei bewilligten Hilfen zur Erziehung trägt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten. Für die Familie fallen keine Gebühren an.
Aufsuchende Formate finden überwiegend bei den Familien zu Hause statt, ergänzend auch in unseren Praxisräumen in Herten oder an anderen vereinbarten Orten – etwa in der Schule.
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen einer beauftragten Hilfe berichten wir gegenüber dem Jugendamt in dem Umfang, der zuvor mit der Familie transparent besprochen wurde. Was berichtet wird, erfahren Familien immer auch selbst.
Unser Schwerpunkt liegt in Herten und im Kreis Recklinghausen. Wir sind darüber hinaus in den angrenzenden Städten tätig – sprechen Sie uns gern auf Ihre Region an.
Schildern Sie uns kurz die Konstellation – wir melden uns mit einer realistischen Einschätzung zu Kapazität und Startzeitpunkt.
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