Erstbericht
Nach der Anfangsphase: Ausgangslage, Auftrag, Hypothesen und die vereinbarten Ziele der Hilfe.
Für Jugendämter & Familien
Dokumentation ist kein Selbstzweck. Sie soll Hilfeplanung ermöglichen, Verläufe nachvollziehbar machen – und für Familien lesbar bleiben.
Berichtsarten
Nach der Anfangsphase: Ausgangslage, Auftrag, Hypothesen und die vereinbarten Ziele der Hilfe.
Turnusgemäß vor Hilfeplangesprächen: Verlauf, erreichte Zwischenschritte, veränderte Bedarfe.
Zum Hilfeende: Zielerreichung, verbleibende Bedarfe und Empfehlungen für die Anschlussplanung.
Bei diagnostischen Aufträgen: strukturierte Einschätzung mit klarer Beantwortung der Fragestellung.
Grundsätze
Ablauf
Dokumentation entsteht laufend – nicht erst kurz vor der Abgabefrist.
Nach jedem Termin halten wir kurz fest, was Thema war und welche Vereinbarungen getroffen wurden.
In Team und Supervision prüfen wir Hypothesen und passen die Hilfeplanung an, wenn nötig.
Wir formulieren den Bericht entlang der vereinbarten Ziele – Beobachtung getrennt von Bewertung.
Die Familie erfährt den Inhalt, bevor der Bericht das Haus verlässt.
Der Bericht geht fristgerecht und auf gesichertem Weg an die zuständige Fachkraft.
Ja. Wir besprechen den Inhalt vor der Weitergabe mit der Familie. Berichte, die eine Familie zum ersten Mal im Hilfeplangespräch hört, beschädigen das Arbeitsbündnis – deshalb machen wir das nicht.
Das richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Jugendamt, üblich sind halbjährliche Zwischenberichte sowie ein Abschlussbericht. Bei Bedarf berichten wir auch anlassbezogen.
Wir dokumentieren nur, was für den Auftrag erforderlich ist (Grundsatz der Datenminimierung). Besonders schützenswerte Details nehmen wir nur auf, wenn sie für die fachliche Einschätzung notwendig sind.
Wir bewahren Unterlagen so lange auf, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen, und löschen sie anschließend. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Im Rahmen einer beauftragten Hilfe besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Jugendamt, die wir zu Beginn transparent machen. Außerhalb dieses Auftrags geben wir Informationen nur mit Ihrer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht weiter.
Melden Sie sich – wir klären Zuständigkeiten, Fristen und Formate gern direkt.
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