Für Jugendämter & Familien

Berichte, die man verstehen kann

Dokumentation ist kein Selbstzweck. Sie soll Hilfeplanung ermöglichen, Verläufe nachvollziehbar machen – und für Familien lesbar bleiben.

Notizen während eines Beratungsgesprächs

Berichtsarten

Was wir wann dokumentieren

Erstbericht

Nach der Anfangsphase: Ausgangslage, Auftrag, Hypothesen und die vereinbarten Ziele der Hilfe.

Zwischenbericht

Turnusgemäß vor Hilfeplangesprächen: Verlauf, erreichte Zwischenschritte, veränderte Bedarfe.

Abschlussbericht

Zum Hilfeende: Zielerreichung, verbleibende Bedarfe und Empfehlungen für die Anschlussplanung.

Clearingbericht

Bei diagnostischen Aufträgen: strukturierte Einschätzung mit klarer Beantwortung der Fragestellung.

Aufgeschlagenes Fachbuch in der Praxis JUNA

Grundsätze

Wie wir schreiben

  • Wir schreiben so, dass Familien den Bericht selbst lesen können – ohne Fachjargon, der ausschließt.
  • Beobachtung und Bewertung werden sprachlich klar getrennt.
  • Ziele werden überprüfbar formuliert, damit Fortschritt sichtbar wird.
  • Was im Bericht steht, ist der Familie vorher bekannt. Es gibt keine Überraschungen im Hilfeplangespräch.
  • Wir benennen auch, was nicht gelungen ist – das gehört zu einer belastbaren Einschätzung.

Ablauf

Vom Termin zum Bericht

Dokumentation entsteht laufend – nicht erst kurz vor der Abgabefrist.

  1. Kontaktdokumentation

    Nach jedem Termin halten wir kurz fest, was Thema war und welche Vereinbarungen getroffen wurden.

    Nach jedem Kontakt

  2. Fachliche Reflexion

    In Team und Supervision prüfen wir Hypothesen und passen die Hilfeplanung an, wenn nötig.

    Regelmäßig

  3. Berichtsentwurf

    Wir formulieren den Bericht entlang der vereinbarten Ziele – Beobachtung getrennt von Bewertung.

    Vor dem Hilfeplangespräch

  4. Rückkopplung mit der Familie

    Die Familie erfährt den Inhalt, bevor der Bericht das Haus verlässt.

    Immer

  5. Übermittlung

    Der Bericht geht fristgerecht und auf gesichertem Weg an die zuständige Fachkraft.

    Verschlüsselt

Häufige Fragen zu Berichten

Bekommen Familien den Bericht zu sehen?

Ja. Wir besprechen den Inhalt vor der Weitergabe mit der Familie. Berichte, die eine Familie zum ersten Mal im Hilfeplangespräch hört, beschädigen das Arbeitsbündnis – deshalb machen wir das nicht.

In welchen Abständen berichten Sie?

Das richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Jugendamt, üblich sind halbjährliche Zwischenberichte sowie ein Abschlussbericht. Bei Bedarf berichten wir auch anlassbezogen.

Wie gehen Sie mit sensiblen Informationen um?

Wir dokumentieren nur, was für den Auftrag erforderlich ist (Grundsatz der Datenminimierung). Besonders schützenswerte Details nehmen wir nur auf, wenn sie für die fachliche Einschätzung notwendig sind.

Wie lange werden Unterlagen aufbewahrt?

Wir bewahren Unterlagen so lange auf, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen, und löschen sie anschließend. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kann ich als Elternteil einer Weitergabe widersprechen?

Im Rahmen einer beauftragten Hilfe besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Jugendamt, die wir zu Beginn transparent machen. Außerhalb dieses Auftrags geben wir Informationen nur mit Ihrer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht weiter.

Fragen zur Dokumentation in einem laufenden Fall?

Melden Sie sich – wir klären Zuständigkeiten, Fristen und Formate gern direkt.